Allgemeine Geschäftsbedingungen der
KARO Elektrotechnik GmbH & Co. KG
Allgemeines:
Unsere Bedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Vertragliche Abreden bedürfen immer der
Schriftform.
Preise:
Bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere Abrufaufträgen und Sukzessivlieferungen, berechnen wir die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preise. Wir sind insbesondere berechtigt, Tarif-, Material-
und ähnliche Kostenerhöhungen zu berücksichtigen.
Lieferung:
Erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Lager, ausschliesslich Verpackung. Einwegverpackung wird von uns nicht zurückgenommen.
Liefertermine:
Unsere Liefertermine sind annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Beschaffungs-, Herstellungs- oder Lieferstörungen (auch bei unseren Lieferanten) verlängern die Frist angemessen.
Rücksendungen und Gutschriften:
Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Für das notwendige Prüfen und Neuverpacken zurückgenommener Ware zum Schutz des nächsten Bestellers müssen wir 10% des
Warenwertes einbehalten. Kundenspezifisch beschaffte Produkte können von uns nicht zurückgenommen werden.
Zahlungen:
Falls nicht anders vereinbart: 14 Tage mit 2% Skonto oder netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung angegeben.
Gewährleistung:
Mängel der Ware sind uns schriftlich anzuzeigen. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger
Zahlungen aus anderen Verträgen.
Beanstandungen offensichtlicher Minder- oder Falschlieferungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt werden. Aus einer mangelhaften Teillieferung kann der Besteller keine
Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen ableiten. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren in einem Jahr.
Eigentumsvorbehalt:
Alle Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bereits
bezahlt ist. Bei Verbindung mit anderen Teilen erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Teile zu dem der anderen Teile. Bereits jetzt wird vereinbart, dass
durch etwaigen Weiterverkauf unseres Eigentums entstandene Forderungen an uns abgetreten werden.
Ãnderungen:
Technische Ãnderungen oder Verbesserungen der von uns verkauften oder gefertigten Produkte, die für den Besteller unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind, behalten wir uns vor.
Rechtswahl:
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit zulässig.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Möchengladbach
